Der Probeführerschein |
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runter vom
Bleifuß! |
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Jeder neue Führerschein (alle Klassen, außer F und G) ist in den ersten zwei Jahren ein Probeführerschein, d.h. die Alkoholgrenze liegt bei 0,1 Promille (statt 0,5 Promille) und es dürfen keine schwereren Verkehrsstrafdelikte in der Probezeit verursacht werden. Andernfalls muss eine Nachschulung besucht werden! |