Der Probeführerschein

Der Start in den Autoverkehr erfolgt auf leisen Pfoten:


runter vom
Bleifuß!
aaa

Jeder neue Führerschein (alle Klassen, außer F und G) ist in den ersten zwei Jahren ein Probeführerschein, d.h. die Alkoholgrenze liegt bei 0,1 Promille (statt 0,5 Promille) und es dürfen keine schwereren Verkehrsstrafdelikte in der Probezeit verursacht werden. Andernfalls muss eine Nachschulung besucht werden!

Die folgenden Seiten gelten für jede Führerscheinklasse, auch dann, wenn bereits eine Lenkberechtigung besteht und eine zusätzliche Berechtigung (z.B. Motorrad, LKW) erworben wird.


<< thema a a
Ärztliches Gutachten I Drei Möglichkeiten der Ausbildung I Führerschein mit 17
Geltungsbereich des Führerscheins I Mopedführerschein I Probeführerschein
Theoretische und praktische Prüfung I Voraussetzungen

Kontakt: Jugendinfo Salzburg