der Möglichkeiten
gibt es mehrere
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aaa |
- in der Fahrschule
- im Außenkurs der Fahrschule
- durch behördlich bewilligte Übungsfahrten (nicht in der Klasse A)
Achtung:
Die Behörde, die die Lenkberechtigung erteilt, muss die zuständige Behörde des Hauptwohnsitzes sein. Die Fahrschule, bei der die Ausbildung erfolgt, kann hingegen jede Fahrschule in ganz Österreich sein.
Die Erteilung der Lenkberechtigung kann auch auf jene Behörde übertragen werden, in deren örtlichen Wirkungsbereich der Ort der Beschäftigung oder Ausbildung der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
- Update
Seit 1. Jänner 2003 gibt es die Führerscheinausbildung in mehreren Phasen.
Schnellentschlossene informieren sich über die Presseaussendung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, das es hier zum downloaden gibt (Word-Format).
Für alle, die es genauer wissen wollen: www.mehrphasen.at
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