Alles, was man haben muss, um selbst fahren zu dürfen

Ein bestimmtes Alter, ein ärztliches Gutachten und ein 1. Hilfe-Kurs:


hmmm...
da lempert sich
was zusammen.
aaa
  • Vollendung des 21. Lebensjahres für die Klassen C und D sowie den direkten Zugang zur Klasse A
  • Vollendung des 17. Lebensjahres für die vorgezogene Klasse B
    (siehe: Führerschein mit 17)
  • Vollendung des 16. Lebensjahres für die Klasse F, beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Vollendung des 18. Lebensjahres für alle anderen Führerscheinklassen
    (also auch Auto = B)
  • Ein ärztliches Gutachten
  • Der notwendige Erste-Hilfe-Kurs wird im Regelfall über Vermittlung der Fahrschule angeboten.

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Ärztliches Gutachten I Drei Möglichkeiten der Ausbildung I Führerschein mit 17
Geltungsbereich des Führerscheins I Mopedführerschein I Probeführerschein
Theoretische und praktische Prüfung I Voraussetzungen

Kontakt: Jugendinfo Salzburg