Ärztliches Gutachten zur Lenkerberechtigung

Ein kurzer Check, in den meisten Fällen beim örtlichen Hausarzt, ähnlich der bekannten Schuluntersuchung.


ein Häppchen
Amtsdeutsch
zur Abwechslung
aaa

Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dass sie/er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet ist. Das ärztliche Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als ein Jahr sein und ist von einer/m im örtlichen Wirkungsbereich der Behörde, die das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung durchführt, in die Ärzteliste eingetragenen, sachverständigen Ärztin bzw. eingetragenen, sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin zu erstellen.


<< thema a a
Ärztliches Gutachten I Drei Möglichkeiten der Ausbildung I Führerschein mit 17
Geltungsbereich des Führerscheins I Mopedführerschein I Probeführerschein
Theoretische und praktische Prüfung I Voraussetzungen

Kontakt: Jugendinfo Salzburg