Ärztliches Gutachten zur Lenkerberechtigung |
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ein Häppchen
Amtsdeutsch zur Abwechslung |
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Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dass sie/er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet ist. Das ärztliche Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als ein Jahr sein und ist von einer/m im örtlichen Wirkungsbereich der Behörde, die das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung durchführt, in die Ärzteliste eingetragenen, sachverständigen Ärztin bzw. eingetragenen, sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin zu erstellen. |