Früh übt sich,
wer ein Meister
werden will.
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- Deine/Dein Erziehungsberechtigte/r muss deine erforderliche geistige Reife und soziale Verantwortung bestätigen.
- Bei den Ausbildungsfahrten (insgesamt mindestens 3.000 km) hat immer eine Begleitperson mitzufahren.
- Die Begleitperson muss seit mindestens sieben Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen und darf in den letzten drei Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.
- Die Begleitperson hat in einem besonderen Naheverhältnis zu dir zu stehen (zB Eltern, Tante, Bruder...)
- Wenn es sich bei der Begleitperson nicht um deine/n Erziehungsberechtigte/n handelt, ist die schriftliche Erlaubnis (Zustimmungserklärung) von deiner/deinem Erziehungsberechtigten, einzuholen und im Antrag deine erforderliche geistige Reife und soziale Verantwortung zu bestätigen.
Weitere Auskünfte erhältst du bei der Fahrschule und unter www.help.gv.at.
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