Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B – L 17

Seit 1. März 1999 ist es möglich, die Führerscheinausbildung der Klasse B bereits nach dem 16. Geburtstag zu beginnen. Die Prüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Hier die Vorraussetzungen dafür:


Früh übt sich,
wer ein Meister
werden will.
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  • Deine/Dein Erziehungsberechtigte/r muss deine erforderliche geistige Reife und soziale Verantwortung bestätigen.
  • Bei den Ausbildungsfahrten (insgesamt mindestens 3.000 km) hat immer eine Begleitperson mitzufahren.
  • Die Begleitperson muss seit mindestens sieben Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen und darf in den letzten drei Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.
  • Die Begleitperson hat in einem besonderen Naheverhältnis zu dir zu stehen (zB Eltern, Tante, Bruder...)
  • Wenn es sich bei der Begleitperson nicht um deine/n Erziehungsberechtigte/n handelt, ist die schriftliche Erlaubnis (Zustimmungserklärung) von deiner/deinem Erziehungsberechtigten, einzuholen und im Antrag deine erforderliche geistige Reife und soziale Verantwortung zu bestätigen.

Weitere Auskünfte erhältst du bei der Fahrschule und unter www.help.gv.at.


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Ärztliches Gutachten I Drei Möglichkeiten der Ausbildung I Führerschein mit 17
Geltungsbereich des Führerscheins I Mopedführerschein I Probeführerschein
Theoretische und praktische Prüfung I Voraussetzungen

Kontakt: Jugendinfo Salzburg