Wie man grenzenlose Freiheit noch definieren kann

Ein Moped wird laut Gesetz folgendermaßen definiert: ein Motorfahrrad bis 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h zugelassener Höchstgeschwindigkeit.


Jetzt geht’s loos ...
aaa

Altersgrenzen
Das Lenken eines Mopeds ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. In Ausnahmefällen besteht diese Möglichkeit bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (zB wenn Schule oder Lehrstätte schwer oder nicht mit öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen sind). 15-Jährige müssen den Mopedausweis bei der Bezirkshauptmannschaft des Hauptwohnsitzes beantragen.

Hinweis: Jede Person, die das 24. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, ein Moped zu fahren, ohne irgendeine andere Lenkberechtigung zu besitzen.

Für einen Mopedführerschein ist keine Führerscheinprüfung notwendig.
Für einen Mopedausweis ist keine Führerscheinprüfung notwendig, sondern nur ein Test, der entweder in einer Fahrschule oder bei einem Autofahrerclub (z.B. bei ARBÖ oder ÖAMTC) durchgeführt werden kann.

Die Bewerberin/Der Bewerber hat für die Ausstellung eines Mopedausweises ausreichende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten nachzuweisen:

  • Vorschriften (Bedeutung der einzelnen Verkehrszeichen, Vorrangregeln etc.)
  • Grundkenntnisse über Verhalten in konkreten Situationen
  • spezifische Problemkreise (Alkohol, technische Manipulation am Kraftfahrzeug etc.)

<< thema a a
Ärztliches Gutachten I Drei Möglichkeiten der Ausbildung I Führerschein mit 17
Geltungsbereich des Führerscheins I Mopedführerschein I Probeführerschein
Theoretische und praktische Prüfung I Voraussetzungen

Kontakt: Jugendinfo Salzburg