Dann hältst Du ihn in den Händen

Bei der Abholung des Ausweises werden keine Dokumente benötigt:


Das Gefühl,
auf einer Harley
zu sitzen, zu den
verwegensten Helden
des Westens zu
gehören ... und dabei
mit 45 km/h im
Regen auf der
Landstraße
unterwegs
sein ... WOOW!
aaa

Da der Ausweis für eine 16-Jährige/einen 16-Jährigen nicht über die Behörde beantragt wird, wird dieser von der Fahrschule bzw. den Kraftfahrvereinigungen nach bestandenem Test ausgehändigt. Zudem ist weder eine amtsärztliche Untersuchung noch ein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich.

Zuständige Behörden:

  • 15-Jährige: die Bezirkshauptmannschaft (die Gebühr kann nur in bar entrichtet werden)
  • 16-Jährige: die Fahrschule bzw. die Autofahrerklubs – ARBÖ oder ÖAMTC (die Gebühr kann nur in Form von Stempelmarken entrichtet werden)


Gebühren:

  • Euro 36,33 (öS 500,--)
  • Hinweis: Zusätzliche Ausbildungs- und Prüfungskosten sind beim Autofahrerclub
    (z.B. bei ARBÖ oder ÖAMTC) bzw. bei Fahrschulen zu erfragen.

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Geltungsbereich des Führerscheins I Mopedführerschein I Probeführerschein
Theoretische und praktische Prüfung I Voraussetzungen

Kontakt: Jugendinfo Salzburg