jede Generation
benötigt Lobbyarbeit
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Im Salzburger Jugendgesetz welches am 1. April 1999 in Kraft getreten ist, wurde festgelegt, dass zur besseren Vertretung der Interessen von Jugendlichen in Salzburg in allen Gemeinden Jugendbeauftragte (JBA) gewählt werden sollen.
Akzente Salzburg steht gerne mit Hilfestellungen und Materialien zur Verfügung.
Zur Wahl wurde eigens das Projekt Wahlfisch erarbeitet und erprobt, mittlerweile gibt es in mehr als jeder zweiten Salzburger Gemeinde eine/n Jugendbeauftragte/n.
- JBA können Menschen aller Altersgruppen sein, sie müssen jedoch einen guten Zugang zu Jugendlichen haben, ihre Anliegen verstehen und unterstützen.
- Bürgermeister und Gemeinderäte sollten diese Funktion nicht ausüben, sie können im Gemeinderat jedoch nach wie vor für Jugend zuständig sein.
- Jugendbeauftragte müssen überparteilich agieren.
Aufgaben des/der Jugendbeauftragten (Empfehlungen)
Der/die JB trägt die Anliegen der Jugendlichen in die Gemeindevertretung hinein, ist Sprachrohr der Jugend und umgekehrt, informiert die Jugendlichen (eventuell gemeinsam mit dem Bürgermeister) z.B. durch Abhalten von Jugenddiskussionen über Pläne der Gemeinde wie neue Bauvorhaben, Veranstaltungen, Planungen für Freizeiteinrichtungen oder ähnliches.
Das setzt jedoch voraus, dass die Gemeinde den JB regelmäßig und umfassend informiert. Er/sie ist KoordinatorIn, InitiatorIn und Vertrauensperson der Jugendlichen. Er/sie zeigt Defizite und Missstände auf, regt Aktivitäten an, kann ihre Durchführung aber delegieren.
Der/die Jugendbeauftragte kann haupt- oder ehrenamtlich agieren, im Falle eines Ehrenamtes gebührt ihm/ihr zumindest Spesenersatz.
Ein/e JugendbeauftragteR ist für jede Gemeinde ein Gewinn: Er oder sie kümmert sich um die Belange der Jugendlichen und führt mit ihnen Projekte oder andere Unternehmungen durch. Die Gemeinde wird durch vermehrte Jugendaktivitäten attraktiv für ihre jungen GemeindebürgerInnen, die Jugendlichen werden durch Projekte in die Gemeinde integriert und fühlen sich und Ihre Anliegen ernst genommen.
Wahl des/der Jugendbeauftragten (Empfehlung)
Die Wahl des/der Jugendbeauftragten soll jeweils innerhalb des ersten Jahres nach den Gemeinderatswahlen stattfinden. Damit bleibt den Gemeinden genügend Zeit zur Vorbereitung, Akzente Salzburg bietet dabei Unterstützung (Projekt Wahlfisch) an .
Der/die Jugendbeauftragte wird von der Jugend, die älter als 12 Jahre ist, auf längstens fünf Jahre gewählt. Das Landesjugendreferat empfiehlt, die Altersobergrenze der stimmberechtigten Jugendlichen mit Erreichen der Volljährigkeit (19 Jahre) festzusetzen.
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