Im Wahlfisch oder so werde ich JugendbeauftragteR

Es ist nicht so kompliziert wie das d’Hondtsche Wahlsystem, aber genauso ein demokratischer Akt


für viele der erste Kontakt mit Gemeindepolitik
aaa

Die Gemeinde schreibt die Funktion mit Zusatzinformationen öffentlich durch Gemeindebrief, Bürgermeisterinfo oder o. ä. an einen Haushalt oder persönlich adressiert an die 12-19jährigen aus (Beispiel 1 zum Download).
Gleichzeitig soll in den Schulen auf die Wahl hingewiesen werden, von Akzente Salzburg wird eine entsprechende Medieninformation durchgeführt.
Das begleitende Projekt in den örtlichen Schulen oder/und von Jugendorganisationen fördert die Wahl sehr, ist jedoch nicht zwingend.

Danach können sich KandidatInnen für die Funktion in ihrer jeweiligen Wohngemeinde bewerben (Beispiel 2 zum Download).

Bei weniger als fünf Bewerbungen können sich die BewerberInnen bei einem öffentlichen Hearing präsentieren, die Jugendlichen können unmittelbar im Anschluss daran ihre Stimme abgeben und werden in der „Wahlliste” der Gemeinde abgehakt.

Bewerben sich mehr als fünf KandidatInnen, werden Sie vom Bürgermeister aufgefordert innerhalb einer Frist von zwei Wochen Unterstützungsunterschriften von Jugendlichen zu bekommen und diese bis zu einem Stichtag im Gemeindeamt abzugeben (Beispiel 3 zum Download). Jene fünf KandidatInnen mit den meisten Unterschriften kommen zur Abstimmung.

Mit der Einladung (Beispiel 4 zum Download) zum Hearing erhalten die Jugendlichen auch eine schriftliche Vorstellung bzw. Präsentation der KandidatInnen lt. Bewerbungsbogen.
Die Präsentation soll laut dem in der Einladung vorgeschlagenem Programm von einer nicht unmittelbar betroffenen „aussenstehenden” Person moderiert werden. Gerne übernimmt Akzente diese Moderation.

Die Jugendlichen können jedoch auch noch in der darauffolgenden Woche im Gemeindeamt oder einem entsprechend bekannt gemachten Wahllokal ihre Stimme abgeben.

Ist eine/r der Kandidatinnen gewählt, wird er/sie in der Gemeindezeitung oder dem Bürgermeisterbrief vorgestellt und vom Bürgermeister und dem/der für Jugend zuständigen GemeindevertreterIn zu einem Gespräch über die weitere Arbeit eingeladen.

Bei Ausscheiden des/der JBA während der Funktionsperiode folgen die 2. bzw. 3. -gereihten nach, sollte dies nicht möglich sein, kommt eine Empfehlung aus der Arbeitsgruppe für Jugendangelegenheiten oder es folgt eine Neuwahl.

Wichtig ist in jedem Fall ein genauer Zeitplan sowie der regelmäßige Kontakt zwischen Gemeinde und Jugendbeauftragten.


<< thema a a
Förderungsrichtlinien I Gemeindeberatung I Gemeindebrett I Jugendbeauftragte
Jugendbeteiligung, Jugendmitsprache, Jugendmitbestimmung I Jugendschutz
Jugendorganisationen I Jugendzentren und Jugendtreffs I Kommunikationstrainings
MitarbeiterInnen in Jugendzentren und –treffs I Regionalstellen I Wahlfisch

Kontakt: DSA Harald Brandner