Jugendschutz geht uns alle an

Über gesetzliche Bestimmungen, Regeln und die Frage „Was darf ich ab wann?“


das Gesetz,
das schützt

Das Gesetz
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(im Word-Format)

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  • Ausgehzeiten 12 – 14 Jahre
    Wochentags bis 22 Uhr, vor Sonn- und Feiertagen bis 23 Uhr

  • Ausgehzeiten 14 – 16 Jahre
    Wochentags bis 23 Uhr, vor Sonn- und Feiertagen bis 24 Uhr

  • Ausgehzeiten ab 16 Jahren
    Uneingeschränkt
    Die Eltern/Erziehungsberechtigten können innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen andere Zeiten festlegen.

  • Übernachtungen
    12 bis 16jährige dürfen in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson übernachten.

  • Ausweispflicht
    Im Zweifelsfall muss das Alter mit einem geeigneten Dokument ausgewiesen werden.

  • Nikotin & Alkohol
    Nikotin bleibt bis 16 Jahre weiterhin verboten, ebenso Alkohol, Branntweine wie Tequila, Gin, Wodka und Whisky sind bis 18 Jahre verboten. Die Verbote gelten auch für den Kauf von Alkohol in Geschäften.

Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Betriebsanlagen mit Geldspielautomaten, Sexshops und Branntweinschenken ist für unter 18jährige verboten.

Bei Übertretungen des Jugendgesetzes ist mit Strafen bis zu 218,- Euro zu rechnen.

Falls noch Fragen zum Jugendgesetz auftreten, einfach in der Akzente Jugendinfo unter 0662/1799 anrufen oder in den Jugendinfos vorbeischauen.


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Kontakt: Bernd Frey, Jugendinfo