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Das Aktionsprogramm JUGEND der Europäischen Union bietet jungen Menschen die Chance, ihre Mobilität zu erhöhen und Europa zu erleben. 15 bis 25-jährige sollen einander in einem interkulturellen Erfahrungsfeld begegnen, europäische Werte entdecken und sich so selbst aktiv am Aufbau Europas beteiligen.
Das auf dem Konzept der nicht-formalen (= außerschulischen) Bildung beruhende Programm gewährt Jugendlichen und Jugendbetreuern für ihre Projekte finanzielle Unterstützung durch EU-Fördermittel. Weiters ermöglicht das Programm Zugang zu Informationen, unterbreitet Ausbildungsangebote und eröffnet Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Partnerschaften und Kooperationen in ganz Europa.
Welche Länder können am EU-Programm Jugend teilnehmen?
- die 15 EU-Mitgliedsstaaten
- die drei EFTA/EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen
- 10 assoziierte mittel- und osteuropäische Länder:
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Malta und Zypern
Drittländer, die mit der EU diesbezüglich ein Abkommen getroffen haben; dazu zählen die Mittelmeerländer, die nicht zur EU gehören, die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (also die ehemalige Sowjetunion), südost-europäische Länder und lateinamerikanische Staaten.
Welche Aktionen gibt es?
- Aktion 1:
Bi-, Tri- oder Multilaterale Jugendbegegnungsprojekte zwischen 1-3 Wochen für Jugendliche (Gruppen von 16-60 Personen) zwischen 15 und 25 Jahren. Der Schwerpunkt dieser interkulturellen Begegnungen liegt vorrangig auf den multilateralen Projekten.
- Aktion 2:
Europäischer Freiwilligendienst ist für einzelne Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich für 6-12 Monate bei gemeinnützigen Einrichtungen im Sozial-, Kultur- und Ökobereich engagieren wollen.
- Aktion 3:
- 3.1. Jugendinitiativen, d.s. kreative und innovative, von Jugendlichen (mind. 4) selbst initiierten Projekte, die von diesen eigenständig auf lokaler Basis durchgeführt werden.
- 3.2. Future Capital Projekte ermöglichen es Ex-EU-Freiwilligen eigene Projekte mit internationaler Dimension zu entwickeln.
- Aktion 4:
Diese fördert gemeinsame Aktivitäten zwischen den EU-Bildungsprogrammen JUGEND (nicht formale Bildung), SOKRATES (allgemeine Bildung) sowie LEONARDO DA VINCI (Berufsbildung). Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. In diesen Aufrufen finden sich Infos über aktuelle Themenschwerpunkte, Auswahlkriterien, Einreichfristen und Förderungen.
- Aktion 5:
Paket möglicher Maßnahmen zur Entwicklung neuer und Unterstützung von JUGEND- Projekten der Aktionen 1 bis 4 und zur Verbesserung ihrer Qualität. Hier findet man internationale Seminare, Projektbesuche, Jobshadowing, Network-Meetings und Trainings für Jugendbetreuer und Multiplikatoren.
Wann können Projekte starten?
Projekte müssen bei der NationalAgentur für das EU-Programm JUGEND in Wien eingereicht werden und können, wenn sie genehmigt werden, frühestens 3 Monate nach Einreichfrist starten:
Einreichfrist für Anträge |
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Projektbeginn (Start-Termine) |
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1. Februar |
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1. Mai - 30. September |
1. April |
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1. Juli - 30. November |
1. Juni |
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1. September - 31. Jänner |
1. September |
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1. Dezember - 30. April |
1. November |
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1. Februar - 30. Juni |
Noch Fragen?
Akzente International ist Regionalstelle für das Programm JUGEND im Bundesland Salzburg und berät bzw. hilft bei der Antragstellung bei den fünf Aktionen des Programms. Wir führen aber auch Projekte wie dem Europäischen Freiwilligendienst selbst durch.
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