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Auslandsdienst
Wer sich von Jahrhunderte alten Horrorgeschichten wie Hons bleib do, du woaßt jo nid wias Wetta wird, nicht abschrecken lässt, der findet vielleicht in der Ferne sein Glück.
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Dienst für Frieden,
zum Gedenken oder
um sozial aktiv zu sein
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Der Auslandsdienst ist ein gesetzlich erlaubter Ersatzdienst für den Zivildienst und kann geleistet werden
- als Gedenkdienst in Einrichtungen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus,
- als Friedensdienst im Rahmen von Vorhaben die der Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten dienen oder
- als Sozialdienst im Rahmen von Vorhaben, die der wirtschaftlichen oder
- sozialen Entwicklung eines Landes dienen.
Du kannst allerdings nur über eine vom Innenministerium anerkannte Trägerorganisation ins Ausland entsandt werden. Eine Liste der aktuellen Trägerorganisationen mit den entsprechenden Einsatzmöglichkeiten ist beim Bundesministerium für Inneres und bei den Zivildienst- Beratungsstellen erhältlich.
Dauer:
14 Monate
Ansprüche:
Du bist wie ein Zivildiener kranken- und unfallversichert. Grundsätzlich ist dieser Dienst jedoch unentgeltlich zu leisten, d. h. du hast keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen wie "normale" Zivildiener.
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