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Das Ergebnis
Du erhältst am Ende der Stellung eine so genannte Tauglichkeitsbescheinigung. Diese kann auf "tauglich", "vorübergehend untauglich" oder "untauglich" lauten. Im zweiten Fall (vorübergehen untauglich) wirst du nach einer bestimmten Frist neuerlich zur Stellung einberufen. Falls du tauglich bist, kannst du zwischen den folgenden Möglichkeiten wählen: Bundesheer, Zivildienst oder Auslandsdienst. Wenn du untauglich bist, ist die Sache für dich erledigt.
Tipp:
Wenn du dich für den Zivildienst entscheidest, kannst du den Zivildienstantrag gleich bei der Stellung abgeben. Solltest du aber nach drei bis vier Wochen immer noch keine Bestätigung vom Bundesheer erhalten haben, so schick ihn noch einmal eingeschrieben (!) mit der Post, damit du die fristgerechte Einbringung nachweisen kannst!
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