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Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Dem Gesetz entsprechend stehen folgende Dienstleistungssparten zur Verfügung:
- Sparte 1: in Krankenanstalten (inkl. Heil- und Pflegeanstalten);
- Sparte 2: auf dem Gebiet des Rettungswesens (z.B.: Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund);
- Sparte 3a: auf dem Gebiet der Sozialhilfe;
- Sparte 3b: auf dem Gebiet der Behindertenhilfe;
- Sparte 3c: auf dem Gebiet der Sozialhilfe in der Landwirtschaft (landwirtschaftliche Betriebshilfe);
- Sparte 3d: in der Altenbetreuung;
- Sparte 3e: in der Krankenbetreuung und Gesundheitsvorsorge (außerhalb von Krankenanstalten oder Pflegeheimen);
- Sparte 3f: bei der Betreuung von Drogenabhängigen;
- Sparte 3g: in Justizanstalten;
- Sparte 4: auf dem Gebiet der Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern sowie von Menschen in Schubhaft;
- Sparte 5: auf dem Gebiet der Katastrophenhilfe und des Zivilschutzes;
- Sparte 6a: bei anderen Tätigkeiten im Rahmen der Zivilen Landesverteidigung;
- Sparte 6b: in der Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und die Sicherheit im Straßenverkehr;
- Sparte 6c: in inländischen Gedenkstätten, insbesondere für die Opfer des Nationalsozialismus.
- Sparte 6d: auf dem Gebiet des Umweltschutzes
- Sparte 6e: auf dem Gebiet der Jugendarbeit
Das Verlautbarungsblatt für den Zivildienst mit allen einzelnen Trägerorganisationen ist im Innenministerium und bei den Zivildienst-Beratungsstellen erhältlich.
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