Zivildienst

Zivildienst – Eine Frage des Gewissens


wie so oft,
achte auf die Fristen

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Zivildienst - Erklärung:
Nach Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung (normalerweise am Ende der Stellung) solltest du deinen Antrag innerhalb von 6 Monaten eingeschrieben an das zuständige Militärkommando schicken. Nach dieser Frist kannst du nämlich jederzeit die Einberufung zum Präsenzdienst erhalten. Das Recht zur Abgabe der Zivildienst-Erklärung ruht vom zweiten Tag vor der Einberufung bis zur Entlassung aus dem Präsenzdienst.

Aufschub
siehe Bundesheer-Infos

Dauer des Zivildienstes
12 Monate

Beginn
Anfang Februar, Juni oder Oktober

Ansprüche
Du hast Anspruch auf Grundvergütung von Euro 174,85,-- monatlich (Stand: 1. 1. 2002) und auf angemessene Verpflegung (Der Tagsatz liegt normalerweise zwischen 6 und 8 Euro, in manchen Einrichtungen aber auch bei ca. 11 Euro). Außerdem auf 2 Wochen Urlaub, allerdings erst ab dem siebten Monat.


Tipp
Ausführliche Informationen zu weiteren finanziellen und sonstigen Ansprüchen bekommst du bei den Beratungsstellen und unter www.zivildienst.at


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Kontakt: Jugendinfo Salzburg